Individuelle Gesundheitsleistungen

Unter den sogenannten „Individuellen Gesundheitsleistungen“ (IGeL) werden viele Leistungen zusammengefasst, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht erstattet werden.

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  • Arthrosetherapie grosser und kleiner Gelenke (Hyaluronsäure und Homöopathika), siehe auch Therapie von chronischen Sehnenentzündungen mit Hyaluronsäure

  • Knochendichtemessung an der Lendenwirbelsäule und der Hüfte mittels DEXA- Gerät bei Osteoporoseverdach (bei gesetzlichen Kassen Kostenübernahme nur bei krankhaften Wirbelkörperbrüchen), siehe auch Zusatzinfo Knochendichtemessung.


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  • ESWT (Extrakorporale Stoß-Wellen-Therapie) mittels hochenergetischem Ultraschall unter exakter 3-dimensionaler Röntgenortung bei Kalkschulter, Tennisarm, Fersensporn, Patellaspitzensyndrom, Pseudarthose, verzögerter Knochenbruchheilung (auch bei Privatkassen eine Kostenerstattung vorher abklären)
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Sprunggelenk

Das Sprunggelenk (oberes und unteres) ist die gelenkige Verbindung des Unterschenkels zum Fuss.

• Arthroskopische Operationen

    • Entfernung freier Gelenkkörper und der Gelenkinnenhaut
    • Knorpelglättung
    • Refixation eines Knorpel-Knochen-Fragmentes (Osteochondrosis dissecans)
    • Behandlung von Knorpeldefekten mit Microfrakturierung
    • Entfernung von Osteophyten

Sprunggelenk

• Therapie der Sprunggelenksarthrose mit Gelenkversteifung

• Operative Rekonstruktion des Kapselbandapparates

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