Knorpelschutzbehandlung
Erläuterungen dazu:
1. Es gibt keinen wissenschaftlichen Nachweis, dass „Knorpelaufbaumittel“ tatsächlich einen Knorpelaufbau bewirken. Es ist jedoch in zahlreichen Studien ebenso deutlich nachgewiesen worden, dass ca. 65% der Behandelten eine deutliche Besserung bezüglich des Gelenkschmerzes erfuhren.
2. Der Gelenkspritze steht ein sehr seltenes, aber wesentliches Risiko gegenüber. Die Haut wird durch keine Desinfektion steril, da in den Hautanhangsgebilden (Talgdrüsen, Haarfollikel) immer einige Bakterien überleben können, die mit der Nadelspitze in die Tiefe verschleppt werden können und dann unter Umständen eine Entzündung des Gelenkes zur Folge haben können. Dieses Risiko liegt nach neuesten Untersuchungen bei rund 1:25.000 Injektionen.
3. Nun zur Leistungserstattung:
Nach §5 des V. Sozialgesetzbuches werden nur die Leistungen von den Krankenkassen erstattet, die ausreichend, zweckmässig und wirtschaftlich sind. Die Arthrosetherapie mit den Knorpelschutzpräparaten wird von den Kostenträgern so nicht gesehen und gehören damit nicht zum Leistungskatalog.
Wünschen Patienten dennoch Leistungen und Verordnungen, die den Rahmen des Notwendigen übersteigen und daher als unwirtschaftlich gelten, so dürfen diese nicht zu Lasten der Krankenkasse erbracht oder verordnet werden.
Wir bitten um Verständnis, dass wir die Knorpelschutzbehandlung daher zum reduzierten privatärztlichen Gebührensatz (GOÄ-Ziffern 255 und 490) berechnen müssen, dazu kommen noch die Präparatekosten, die wir Ihnen zum Einkaufspreis weitergeben.
Die Liquidation erfolgt zum Quartalsende oder Abschluss der Behandlung.
Dieses Schreiben können Sie auch downloaden